Aufgrund von gehäuften Beanstandungen bei VVS durch den Klassifizierungsdienst sowie durch unvollständige Kennzeichnung von Rinder (nicht als Biorinder ausgewiesen), haben wir nachfolgende Info seitens des LFL erhalten.
Bitte um Beachtung !
Infos seitens des LFL zur Kennzeichnung von Bio-Rindern am Viehverkehrsschein
Korrekt ausgefüllte Viehverkehrsscheine sind die Basis für einen reibungslosen Ablauf in der Schlachtkörperklassifizierung und Vermarktung von Bio-Tieren. Fehler beim Ausfüllen der Viehverkehrsscheine können jedoch zu unnötigen Problemen in der Schlachtkörperklassifizierung führen.
Der Viehverkehrsschein (VVS) ist fester Bestandteil des Kennzeichnungs- und Registrierungssystems "Bos" für Rind- und Kalbfleisch. Am VVS werden Angaben über Herkunft und Produktionsweise vom Landwirt dokumentiert, wodurch dieser ein wichtiges Dokument zur Nachvollziehbarkeit und Lebensmittelsicherheit darstellt.
Neben den allgemein verpflichtenden Angaben auf dem Viehverkehrsschein (LFBIS-Nummer, Ohrmarkennummer, Geburtsdatum der Tiere, Angaben zu Herkunft, Produktion, etc…) muss ein Bio-Betrieb im Feld "Landwirt" unter "Angaben zur Vermarktung" seine Kontrollstelle angeben und das Kästchen Bio ankreuzen. Dadurch wird bestätigt, dass der Betrieb grundsätzlich ein anerkannter Bio-Betrieb ist.
Diese Angaben genügen jedoch noch nicht, um die einzelnen Tiere auch als Bio vermarkten zu können. Dazu muss zusätzlich in der Spalte "nähere Angaben" bei jedem Einzeltier, welches in den Viehverkehrsschein eingetragen wird, der entsprechende Status angemerkt werden. Bei Bio-Tieren also der deutlich sichtbare Wortlaut "Bio".
Bei Fällen in denen Bio-Betriebe Einzeltiere mit konventionellem Status in ihrem Bestand führen und ein solches zur Schlachtung geht, ist in der Spalte "nähere Angaben“ ein entsprechend deutlich sichtbarer Hinweis mit den Wortlaut "Konventionell“ zu vermerken.