Mittwoch, 14. September 2022
Neues Tiertransportgesetz
Für den Transport von Nutzkälbern und Zuchtkälbern gelten ab 01. September 2022 nach der Novelle des Tiertransportgesetzes neue Regeln:
Innerhalb Österreichs dürfen Nutz– und Zuchtkälber
erst ab der 3. Lebenswoche (also ab dem 22. Lebenstag)
transportiert werden.
Wir bitten um Beachtung der neuen Gesetzeslage.